Die Stadtwerke Stuttgart befinden sich in der Planungsphase für Windenergieanlagen in Jettingen. Zahlreiche Gutachten sind derzeit in der Erstellung. Die abschließenden Berichte stehen noch aus. Diese Prüfberichte geben Aufschluss darüber, wo genau die Windenergieanlagen positioniert werden können und welche weiteren Maßnahmen, beispielsweise für Natur- und Artenschutz, in die Planungen einbezogen werden müssen.
Gutachten und nächste Schritte
Artenschutz- und Baugrunduntersuchungen laufen, und die ersten Ergebnisse weisen auf einen geeigneten Baugrund hin. Hydrologische Untersuchungen wurden ebenfalls durchgeführt und fließen in ein hydrogeologisches Gutachten ein. Dieses bewertet mögliche Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die Wasserverhältnisse vor Ort und gibt Aufschluss über Positionierungsmöglichkeiten der Anlagen im Planungsgebiet. Nach Abschluss dieser Untersuchungen werden Schall- und Schattenwurfgutachten in Auftrag gegeben. Sind alle Gutachten eingeholt, können die Stadtwerke Stuttgart den Genehmigungsantrag gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) stellen.
Aktuell führt das erhöhte Auftragsvolumen bei Gutachterbüros zu dementsprechend längeren Bearbeitungszeiten. Das hat auch Auswirkungen auf das Windenergieprojekt in Jettingen und führt zu einer Verschiebung des ursprünglichen Zeitplans um mindestens sechs Monate.
Termin für Bürgerinformationsveranstaltung steht noch nicht fest
Aufgrund der Verzögerung bei der Fertigstellung der Gutachten wird die ursprünglich für Anfang 2024 geplante Informationsveranstaltung später stattfinden. Der genaue Termin und Ort stehen heute noch nicht fest. Bei der Veranstaltung sollen die Ergebnisse der Gutachten und der aktuelle Planungsstand vorgestellt sowie Fragen ausführlich beantwortet werden.
Wirtschaftlichkeit im Blick
Im Januar 2023 haben die Stadtwerke Stuttgart die Zusage für die Flächen erhalten und die Planung am 17. März 2023 der Gemeinde und den angrenzenden Ortschaften vorgestellt. Bereits im April 2023 haben die Stadtwerke mit den Windmessungen in Jettingen begonnen. Über zwölf Monate hinweg sammelte das Messgerät Winddaten mittels des Lidar-Windmessverfahrens. Obwohl sich das Gerät in Bodennähe befindet, erlaubt dieses Verfahren, Luftbewegungen in Höhe von über 200 Metern aufzuzeichnen. Aktuell laufen die Auswertungen der Messergebnisse durch einen spezialisierten Windgutachter.
Von der Windernte vor Ort profitieren
Die Ergebnisse der Windmessung fließen in die Ertragsanalyse des Windstandorts Jettingen ein und bestimmen die Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlagen. Die Ertragsprognose ist ein wichtiger Faktor, um gemeinsam mit der Kommune sowie den Bürgerinnen und Bürgern Mehrwerte der Windernte vor Ort zu entwickeln. Denn die Windenergieanlagen liefern nicht nur klimaneutralen Strom, sondern bieten den lokalen Akteuren auch Chancen, finanziell zu profitieren.
Die Kommunen verdienen direkt am Ertrag der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Windenergieanlagen. Basis dafür ist § 6 EEG 2023. Für jede erzeugte Kilowattstunde erhält die Kommune einen freiwilligen Betrag, maximal 0,2 Cent, was zwei Euro pro Megawattstunde entspricht, vom Anlagenbetreiber Stadtwerke Stuttgart. Auf Basis der aktuellen Ertragsprognose beträgt der geschätzte Jahresertrag für die Kommune etwa 130.000 Euro. Dieser Wert kann sich jedoch noch ändern. Die Ertragsprognose wird erstmalig überprüft, wenn das Windgutachten vorliegt, und danach fortlaufend, beispielsweise wenn die Genehmigungsbehörde Betriebsauflagen festlegt. Der Betrag wird an die Kommunen ausgezahlt, in deren Gebiet die Anlagen stehen, und betrifft ein Gebiet im Umkreis von 2.500 Metern um jede Anlage. Die Kommunen dürfen diese Gelder flexibel verwenden, ohne dass spezifische Auflagen bestehen. Die Mittel können für verschiedene lokale Projekte eingesetzt werden, von der Dorfentwicklung über Jugendarbeit und Seniorenprogramme bis hin zur Unterstützung lokaler Vereine. Die Windkraft ist derzeit die leistungsstärkste Form der erneuerbaren Energiegewinnung und führt zu erheblicher Wertschöpfung im Landkreis.