Gesetzliche Grundlagen

Fragen und Antworten

Wo darf man Windenergieanlagen überhaupt bauen?

Windenergieanlagen (WEA) dürfen nicht einfach irgendwo in die Landschaft gestellt werden. Eine Vielzahl an Gesetzen regelt, wo und wie viele Windenergieanlagen gebaut werden dürfen.

Auf Bundesebene ist das Baugesetzbuch (BauGB) die erste rechtliche Grundlage des Bauplanungsrechts. Nach dem BauGB ist der Bau von WEA grundsätzlich überall dort außerhalb bebauter Ortsteile und des Bebauungsplans möglich, wo die Einhaltung öffentlicher Belange gewährleistet ist. Öffentliche Belange sind beispielsweise Belange des Natur- und Artenschutzes, des Boden- und Gewässerschutzes, der Landschaftspflege oder des Immissionsschutzes.

Ist eine Fläche im Landesentwicklungsplan grundsätzlich für Windenergie nutzbar, muss dieses Ergebnis anschließend mit dem Regionalplan und dem Flächennutzungsplan abgeglichen werden. Denn der Regionalverband und die Kommunen können den Windenergieausbau über die räumliche Planung, für die das BauGB den Rahmen vorgibt, steuern.

Für die Planung von WEA sind auf der Ebene der Regionalplanung die Vorgaben der Regionalpläne entscheidend. Auf der Ebene der Bauleitpläne ist die Darstellung im Flächennutzungsplan ausschlaggebend.

Grundsätzlich erfolgt die räumliche Planung in drei Stufen:

  1. Landesplanung: Der Landesentwicklungsplan wird von der Regierung des jeweiligen Bundeslandes verordnet. (Landesentwicklungsplan)
  2. Regionalplanung: Der Regionalplan wird durch die Verbandsversammlung des Regionalverbands beschlossen, Bürger können vorab zum Planentwurf Stellung beziehen. (Regionalplan)
  3. Bauleitplanung der einzelnen Kommune/Verwaltungsgemeinschaften: Der Flächennutzungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen. Bürger können in einem zweistufigen Beteiligungsverfahren dazu Stellung nehmen. (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne)

Wurde eine geeignete Fläche für die Errichtung einer WEA gefunden, muss eine Genehmigung gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erlangt werden. Das BImSchG ist das Gesetz mit den höchsten Anforderungen, die genehmigungsbedürftige Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland zu erfüllen haben. Hier wird unter Berücksichtigung aller Belange für Mensch und Natur nochmals eingehend von der Behörde geprüft, ob das konkrete Vorhaben zulässig ist. Die Genehmigungsbehörde nimmt damit für jedes Projekt eine individuelle Einzelfallprüfung vor, bevor sie die Genehmigung erteilt.

Wer entscheidet über die Genehmigung einer Windenergieanlage?

Jede Windenergieanlage muss die Kriterien des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) einhalten. Dort sind strenge Richtwerte und Regelungen für beispielsweise Lärm, Schattenwurf, Natur- und Artenschutz festgelegt. Über einen Genehmigungsantrag gemäß BImSchG entscheidet das zuständige Landratsamt für jedes Projekt in einer Einzelfallprüfung.

In dieser Rubrik beleuchten wir die unterschiedlichen Aspekte des Windprojekts und beantworten häufig gestellte Fragen.

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