Umwelt

Fragen und Antworten

Haben Windenergieanlagen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen? 

Relevante, im Genehmigungsverfahren geprüfte Emissionen von Windenergieanlagen sind insbesondere Schall- und Schattenemissionen. Hier gibt es vorgeschriebene Grenzwerte, um die Auswirkungen auf den Menschen gering zu halten.

Zudem wird im Genehmigungsverfahren ein Eiswurfgutachten verlangt. Je nach Ergebnis ist es vorgeschrieben, die Windkraftanlage bei Eisansatz auf den Rotorblättern abzuschalten. 

Aus Gründen der Flugsicherheit sind Lichter an den Windenergieanlagen auf verschiedenen Höhen angebracht. Um die Belastung aus Lichtemissionen zu reduzieren, leuchten diese nur, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Sind Windenergieanlagen gefährlich für die Tierwelt?

Um eine Gefährdung von Tieren durch die Windenergieanlagen auszuschließen, werden die Auswirkungen auf die Umwelt im Genehmigungsverfahren intensiv überprüft. Dabei werden nicht nur die Auswirkungen des Betriebs, sondern auch sämtliche zuvor stattfindende Projektschritte betrachtet. Mögliche Beeinträchtigungen beispielsweise durch die Errichtung der Anlagen vor Ort, das Drehen der Rotorblätter oder die Geräusche der Windenergieanlagen werden eingehend untersucht.

Ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Konflikte mit dem Artenschutz zu vermeiden, überprüft die zuständige Behörde genau. Die Art und Umsetzung der Maßnahmen wird genehmigungsrechtlich angeordnet. Beispiele für mögliche Schutzmaßnahmen sind die Anpassung der Bauzeiten zum saisonbedingten Schutz der vor Ort lebenden Tierarten und das Abschalten der Windenergieanlagen zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten.

Zur artenschutzrechtlichen Untersuchung gehört noch ein zweiter Teil, der sogenannte landschaftspflegerische Begleitplan (LBP). Darin werden die Auswirkungen der Windenergieanlage auf Menschen, Natur und Landschaft – insbesondere unter Berücksichtigung des Artenschutzes – eingehend überprüft. Gleichzeitig werden Maßnahmen vorgeschlagen, um Auswirkungen des Projekts auf den Menschen sowie die Tier- und Pflanzenwelt möglichst gering zu halten bzw. auszugleichen.

Wie groß ist der Eingriff in die Natur?

Für die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald muss in den meisten Fällen ein Teil des Baumbestandes gefällt werden. Um die Eingriffe in das Waldökosystem möglichst gering zu halten, wird die Errichtung von Windenergieanlagen räumlich und technisch mit Sorgfalt geplant. Es wird geprüft, ob bereits bestehende Infrastruktur wie Forstwege für die Zuwegung sowie die Verkabelung und Wartung der Anlagen genutzt werden können. Ziel ist es, so wenig Fläche wie nötig zu roden.

Wie laut dürfen Windenergieanlagen sein?

Jegliche Geräusche, die von Windenergieanlagen ausgehen, müssen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beurteilt werden. Beim Schall von Windkraftanlagen handelt es sich hauptsächlich um das Geräusch der sich im Wind drehenden Rotorblätter. Damit eine Windenergieanlage genehmigt wird, müssen klar definierte Grenzwerte bei den Schallimmissionen eingehalten werden.

Hier muss zwischen Schallemission und Schallimmission unterschieden werden. Die Schallemission bezieht sich auf die von der Windenergieanlage ausgehenden Geräusche also den ausgesandten Schall. Die Schallimmission beschreibt hingegen, wie der ankommende Schall auf die Umwelt einwirkt. Den Einwirkungsort, bezeichnet man als Immissionspunkt.

Um diese definierten Grenzwerte zu überprüfen, wird ein Schall-Gutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt. Bei den Berechnungen wird stets die maximale Belastung angesetzt, also der theoretische Geräuschpegel bei voller Auslastung. 

Außerdem wird davon ausgegangen, dass der Wind gleichzeitig aus allen Richtungen kommt und sich somit auch der Schall gleichzeitig maximal weit in alle Richtungen ausbreitet. Es werden ausschließlich die zusätzlichen Geräusche durch die Windenergieanlagen angenommen, eine Vorbelastung, zum Beispiel durch Wärmepumpen, wird bei der Schallhöchstgrenze berücksichtigt.

Es ist also sichergestellt, dass die zulässige Schallhöchstgrenze durch die Windenergieanlagen nicht überschritten wird. Topografische Gegebenheiten wie Täler und Berge, Schallreflektionen durch Gebäude und harte Fels- oder Gebirgskanten werden in der Schallberechnung berücksichtigt. Auch bei der Schallausbreitung werden die ungünstigsten Bedingungen angenommen. Das sind meist 70 Prozent Luftfeuchte und eine Temperatur von unter 10 Grad Celsius.

Was ist mit dem Schatten der Windenergieanlagen? Ist dieser auch geregelt?

Wenn bei klarem Himmel Windenergie erzeugt wird, entsteht durch die sich drehenden Rotorblätter ein bewegter Schattenwurf, der sogenannte Schlagschatten. Dieser Schatten wird im Genehmigungsverfahren streng überprüft. Anlagenbetreiber müssen dazu Gutachten mit einer Schattenwurfprognose vorlegen. 

Gesetzlich ist der Schattenwurf, der auf ein Wohngebäude fallen darf, klar begrenzt: maximal eine halbe Stunde pro Tag und nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr. Die Werte werden theoretisch ermittelt, unter den Annahmen, dass erstens der Wind immer aus der ungünstigsten Richtung weht, die Anlage also in dem Winkel zum Immissionspunkt steht, der den maximalen Schatten erzeugt sowie zweitens täglich von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang die Sonne bei klarem Himmel scheint. Damit ist klar, dass die theoretische Prognose den realen Schattenwurf in jedem Fall übersteigt – und das üblicherweise um ein Vielfaches. Werden die gesetzlichen Werte bei dieser theoretischen Prognose überschritten, wird die Anlage mit einer Abschaltautomatik ausgestattet, welche die Windenergieanlage bei Überschreiten der Grenzwerte stoppt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird auch während des Betriebs überwacht. Stillstandphasen der Windenergieanlagen werden in der Genehmigung fixiert; ihre Einhaltung wird überwacht.

Blinken Windenergieanlagen nachts?

Aus Gründen der Flugsicherheit sind Lichter an den Windenergieanlagen auf verschiedenen Höhen angebracht. Im Vorfeld wird für jedes Windprojekt geprüft, ob sich im unmittelbaren Umfeld ein Flughafen, Hubschrauberlandeplatz oder sonstige Infrastruktur für den Luftverkehr befindet und eine bedarfsgerechte Beleuchtung umgesetzt werden kann. Wenn dem so ist, wird die Beleuchtung bedarfsgerecht gesteuert und nur aktiviert, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Wenn nicht, ist die Beleuchtung dauerhaft aktiviert.

In dieser Rubrik beleuchten wir die unterschiedlichen Aspekte des Windprojekts und beantworten häufig gestellte Fragen.

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